Meine Schwerpunkte:
Familienrecht
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrsunfallrecht
Gütestelle nach Bayer. Schlichtungsgesetz
Rechtsberatung
Rechtsberatung dient der Aufklärung über die Rechts- und Faktenlage. Wo ich einzelparteilich - also nicht in einer Mediation - berate und vertrete, kläre ich einerseits die Interessen meiner Mandantschaft. Gleichzeitig beziehe ich die Sichtweise der anderen Partei in die Beratung mit ein, da sich dadurch meiner Auffassung nach oft bessere und für den Mandanten nachhaltigere Ergebnisse erzielen lassen.
Dabei suche ich nach einer Lösung, die als erstes für meine Mandantschaft interessengerecht ist, wenn möglich aber auch die andere Partei als hinreichend ausgewogen akzeptieren kann.